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Unternehmen über 7,5 GWh/Jahr Endenergie müssen ein zertifiziertes Energie-/Umweltmanagementsystem betreiben (Frist war der 18. Juli 2025); Unternehmen über 2,5 GWh/Jahr müssen Umsetzungspläne für alle in Audits gefundenen wirtschaftlich tragfähigen Effizienzmaßnahmen veröffentlichen und Abwärme vermeiden oder nutzen und sie an die Bundesstelle für Abwärme melden. Kurz gesagt: die Maßnahmenliste ist verpflichtend — sie über EEW zu finanzieren ist die rationale Antwort.
From our guide: Germany Pays for CO2 Reductions — full context, charts and sources there.